(1885-1970)
Griechisch-katholischer Bischof von Gherla (ab 1917) und dann von Cluj-Gherla (ab 1930), als Verfechter der Vereinigung ist er derjenige, der am 1 Dezember 1918 in Alba Iulia die „Proklamation der Vereinigung mit Rumänien“ [„Proclamatia de Unire cu tara”] verlas. Als Mitglied des leitenden Rates nahm er an der Delegation teil, die König Ferdinand in Bukarest den Beschluss zur Vereinigung präsentierte. Senator des Rechts im Parlament Rumänien. Nach dem Wiener Schiedsspruch blieb er im von Horthy besetzten Siebenbürgen, wobei er in zahlreichen Eingaben gegen die Repression protestierte, der die rumänische, aber auch die jüdische Bevölkerung von Seiten der ungarischen Behörden ausgesetzt waren.
Am 28. Oktober 1948 verhaftet, blieb er 22 Jahre unter Freiheitsentzug, wobei er verschiedene Gefängnisse und Orte des Hausarrests durchlief. Zwischen dem 25. Mai 1950 und dem 4. Januar 1955 war er zusamen mit anderen 50 griechisch- und römisch-katholischen Priestern und Bischöfen im Gefängnis Sighet eingesperrt. Danach wurde ihm Haussarrest auf unbestimmte Zeit verhängt, zunächst im Kloster Ciorogarla, dann im Kloster Caldarusani. Schwer krank, starb er am 28 Mai 1970 im Krankenhaus Colentina in Bukarest. Im März 1969 hatte Papst Paul IV ihn zum Kardinal „in pectore“ der katholischen Kirche ernannt, eine Entscheidung, die er am 5. Mai 1973 öffentlich machte.
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